Ihr Konzertbesuch in Corona-Zeiten

Ihr Konzertbesuch in Corona-Zeiten

Seit dem 02. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO).

In der gültigen Fassung ergeben sich für den Besuch unserer Konzerte folgende Bedingungen:

  • Wir empfehlen das tragen einer FFP2-Maske, das tragen ist nicht verpflichtend
  • Es gelten die tagesaktuellen allg. Hygienerichtlinien des „Mannheimer Rosengarten“ m:con – mannheim:congress GmbH

Um unseren Gästen einen sicheren und sorgenfreien Besuch unserer Konzerte zu ermöglichen, haben wir die Besucherzah unserer Konzerte begrenzt und setzen die Vorgaben von Land und Bund konsequent um. Darüber hinaus folgen wir den geltenden allgemeinen Hygienevorschriften und dem Hygienekonzept des
„Mannheimer Rosengarten“ m:con – mannheim:congress GmbH.

Unsere Konzerte finden unter Vorbehalt der entsprechenden Genehmigungen statt. Sollten aufgrund von Änderungen der Vorgaben durch die Landesregierung Konzertabsagen notwendig werden, erstatten wir die erworbenen Tickets selbstverständlich. BesucherInnen, die sich nicht an geltende Vorgaben halten, können vom Konzertbesuch ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Für Rückfragen stehen wir unter
corona-info@mannheimer-philharmoniker.de
gerne zur Verfügung.